Eingrünung mit Hecken und Feldgehölzen
Mehrreihige Hecken und Gehölzstreifen aus standortgerechten, heimischen Arten zur Einbindung der Anlage in die Landschaft – mit Wildschutz, Mulch und Anwuchspflege.
Jeder Solarpark ist ein Eingriff in Natur und Landschaft. Die Genehmigung schreibt den Ausgleich vor: Eingrünung, Blühflächen, Hecken, Strukturelemente, Ausgleichsflächen. Wir setzen die Maßnahmen aus Ihrem Bebauungsplan und Landschaftspflegerischen Begleitplan termingerecht um – und pflegen sie über die gesamte Laufzeit, mit Dokumentation für die Naturschutzbehörde.
Was genau gefordert ist, steht in Ihrem Bebauungsplan, Grünordnungsplan oder Landschaftspflegerischen Begleitplan. Diese Maßnahmen kommen an Solarparks am häufigsten vor – alle führt unser Landschaftsbau-Partner selbst aus.
Mehrreihige Hecken und Gehölzstreifen aus standortgerechten, heimischen Arten zur Einbindung der Anlage in die Landschaft – mit Wildschutz, Mulch und Anwuchspflege.
Ansaat mit zertifiziertem Regiosaatgut der passenden Ursprungsregion, abgestimmtes Mahdregime mit Schnittgutabfuhr, Blühstreifen an Rändern und zwischen den Modulreihen.
Pflanzung von Hochstämmen alter Sorten mit Pfahl, Verbissschutz und Baumscheibe, Erziehungsschnitt in den ersten Jahren.
Lesesteinhaufen, Totholz, Sandlinsen und Nisthilfen für Reptilien, Insekten und Vögel; wildtierdurchlässige Zäune mit Bodenfreiheit für Kleintiere; Amphibienschutz während der Bauphase.
Aufwertung von Flächen außerhalb des Parks: Umwandlung von Acker in extensives Grünland, Anlage von Feuchtmulden, Gehölzpflanzungen – inklusive der langfristigen Pflege.
Fertigstellungspflege, mehrjährige Entwicklungspflege, dauerhafte Unterhaltungspflege – jeweils mit Foto-Dokumentation und Pflegebericht für Behörde, Betreiber und Betriebsführung.
Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung gilt für jede Freiflächenanlage. Für Betreiber bedeutet das: Umsetzungspflicht mit Fristen, Pflegepflicht über Jahrzehnte und Nachweispflicht gegenüber der Behörde.
Eingriffe in Natur und Landschaft sind zu vermeiden, zu minimieren und – soweit unvermeidbar – auszugleichen oder zu ersetzen (§§ 13 bis 17 BNatSchG). In Bayern konkretisiert die Bayerische Kompensationsverordnung, wie der Ausgleich bemessen wird.
Die konkreten Maßnahmen stehen im Bebauungsplan mit Grünordnungsplan, im Landschaftspflegerischen Begleitplan oder in den Nebenbestimmungen der Genehmigung: Pflanzlisten, Flächengrößen, Saatgutmischungen, Mahdtermine, Zaunvorgaben.
Maßnahmen sind meist bis zur Inbetriebnahme oder in der folgenden Pflanzperiode herzustellen. Die Pflege läuft über die gesamte Betriebsdauer – im Bescheid häufig als Entwicklungspflege plus dauerhafte Unterhaltungspflege beschrieben.
Die untere Naturschutzbehörde prüft Herstellung und Pflege. Fehlende oder verkümmerte Maßnahmen führen zu Nachforderungen, im Streitfall zu Bußgeldern und Problemen bei Abnahme, Finanzierung und Verkauf der Anlage. Eine lückenlose Dokumentation schützt Sie.
Wir arbeiten mit Ihrem Bauzeitenplan – die Maßnahmen sind fertig, wenn die Anlage ans Netz geht.
Bebauungsplan, Grünordnungsplan, Landschaftspflegerischer Begleitplan und Genehmigungsbescheid: Wir lesen heraus, was wann in welcher Qualität herzustellen ist – und was die Behörde als Nachweis erwartet.
Pflanzung, Ansaat, Strukturelemente, Zaunanpassungen und ein Pflegekonzept über die geforderte Dauer – mit klaren Positionen, die Sie eins zu eins gegen den Bescheid prüfen können.
Gehölzpflanzung in der vegetationsfreien Zeit, Ansaat im Frühjahr oder Spätsommer, Strukturelemente parallel zum Bau – abgestimmt mit Bauleitung, Tiefbau und Elektroinstallation, damit sich niemand im Weg steht.
Fertigstellungsanzeige an die Behörde, danach Entwicklungs- und Unterhaltungspflege im Pflegevertrag: Nachpflanzungen, Mahd nach Vorgabe, Heckenschnitt – jeder Einsatz fotodokumentiert, jährlicher Pflegebericht.
Ausgleichsflächen und Anlagenfläche werden meist vom selben Betrieb, zur selben Zeit und mit derselben Technik gepflegt. Deshalb fassen wir beides in einem Pflegevertrag zusammen: Mahd der Modulreihen, Blühflächen nach Mahdregime, Heckenschnitt und Zaunfreischnitt – ein Ansprechpartner, ein Termin, eine Dokumentation.
Für Betreiber lohnt sich das doppelt: Der Pflegevertrag über die Pachtlaufzeit sichert die behördlich geforderte Unterhaltungspflege ab und bringt die günstigsten Konditionen. Wie die Laufzeiten gestaffelt sind, zeigen unsere Vertragsmodelle.
Und weil hinter PV-Parkpflege ein PV-Planungsbüro steht, verstehen wir Ihren Bescheid: Wir wissen, welche Pflanzabstände zu Modulreihen Verschattung verursachen, wo Kabeltrassen liegen und welche Vorgaben die Naturschutzbehörde bei der Abnahme wirklich prüft.
Die untere Naturschutzbehörde am Landratsamt, in vielen Fällen zusammen mit der Gemeinde als Trägerin des Bebauungsplans. Grundlage sind die Festsetzungen im Bebauungsplan bzw. der Genehmigung und der Landschaftspflegerische Begleitplan. Wir liefern die Fertigstellungsanzeige und die Dokumentation.
Gehölze werden in der vegetationsfreien Zeit gepflanzt, also von Oktober bis März bei frostfreiem Boden. Ansaaten mit Regiosaatgut erfolgen im Frühjahr oder Spätsommer. Wir stimmen die Termine auf den Bauzeitenplan und die Fristen im Bescheid ab.
So lange, wie der Bescheid es vorschreibt – in der Regel über die gesamte Betriebsdauer der Anlage. Üblich sind eine Fertigstellungspflege, eine mehrjährige Entwicklungspflege und danach die dauerhafte Unterhaltungspflege.
Ja, das ist der Normalfall. Mahdzeitpunkte, Schnittgutabfuhr und Heckenschnitt werden in einem Pflegevertrag mit der Anlagenpflege zusammengefasst – ein Ansprechpartner, ein Termin, eine Dokumentation.
Ausfälle werden in der Entwicklungspflege nachgepflanzt – das gehört zum Pflegekonzept. Die Behörde erwartet am Ende der Entwicklungspflege einen funktionsfähigen Bestand, nicht nur die Pflanzung.
Schicken Sie uns Bebauungsplan oder Begleitplan – wir melden uns innerhalb von 48 Stunden mit einer Einschätzung und dem Weg zum Festpreis.