Module
Demontage, Zwischenlagerung, Transport und Recycling über zertifizierte Entsorger oder Herstellersysteme nach ElektroG. Funktionsfähige Module können als Gebrauchtmodule vermarktet werden.
Der Pachtvertrag endet, die Anlage hat ihre Laufzeit erreicht oder der Standort wird neu genutzt: Wir bauen Ihren Solarpark geordnet zurück – Demontage, Recycling, Fundamente, Zaun, Rekultivierung – und übergeben die Fläche mit allen Nachweisen an Verpächter und Behörde.
Ein Solarpark ist schneller gebaut als zurückgebaut. Damit am Ende eine saubere, nutzbare Fläche übrig bleibt, gehören alle Bestandteile in den Rückbauplan – über und unter der Erde.
Demontage, Zwischenlagerung, Transport und Recycling über zertifizierte Entsorger oder Herstellersysteme nach ElektroG. Funktionsfähige Module können als Gebrauchtmodule vermarktet werden.
Abbau der Modultische, Ziehen der Rammpfosten oder Schraubfundamente, sortenreine Trennung von Stahl und Aluminium für das Recycling. Betonfundamente werden ausgebaut und entsorgt.
Freischaltung und Netztrennung durch einen Elektrofachbetrieb, Ausbau von Wechselrichtern, Trafostation, Schaltanlagen und Erdkabeln. Abmeldung beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister.
Rückbau von Zaun und Toren, Ausbau von Schotterwegen und Kranstellflächen, Entfernen von Kameramasten, Beleuchtung und Containern.
Bodenlockerung, Einebnen von Fahrspuren und Pfostenlöchern, Ansaat oder Vorbereitung als Ackerfläche – je nach Pachtvertrag und Wunsch des Verpächters. Ausgleichspflanzungen bleiben, wenn die Genehmigung es verlangt.
Entsorgungsnachweise, Wiegescheine, Foto-Dokumentation vor, während und nach dem Rückbau sowie ein Übergabeprotokoll für Verpächter, Behörde und die Freigabe der Rückbausicherheit.
Fast jede Freiflächenanlage trägt eine Rückbauverpflichtung mit sich – der Rückbau ist keine Kür, sondern Vertragspflicht.
Genehmigung, Bebauungsplan oder städtebaulicher Vertrag legen fest, dass die Anlage nach dauerhafter Aufgabe der Nutzung vollständig zu entfernen und die Fläche wiederherzustellen ist – häufig mit Frist.
Gemeinde oder Verpächter verlangen in der Regel eine Sicherheit – Bürgschaft, Rücklage oder Hinterlegung –, die erst nach nachgewiesenem Rückbau freigegeben wird. Eine saubere Dokumentation ist deshalb bares Geld.
Der Pachtvertrag regelt, in welchem Zustand die Fläche zurückzugeben ist – meist als Acker- oder Grünland, ohne Fundamente, Kabel und Schotter. Dazu kommen oft Fristen nach Pachtende und Regelungen zur Bodenqualität.
Photovoltaikmodule sind Elektroaltgeräte im Sinne des ElektroG. Kabel, Metalle und Beton unterliegen dem Kreislaufwirtschaftsrecht. Wer entsorgt, braucht Nachweise – wir liefern sie mit.
Koordiniert von PV-Parkpflege, ausgeführt von unserem Landschaftsbau-Partner und qualifizierten Elektro- und Entsorgungsfachbetrieben.
Wir erfassen Massen und Materialien (Module, Tonnen Stahl und Aluminium, Kabelmeter, Fundamente, Zaunlänge), prüfen Genehmigung und Pachtvertrag auf Rückbauvorgaben und erstellen ein Festpreis-Angebot mit Zeitplan.
Abmeldung beim Netzbetreiber, Änderung im Marktstammdatenregister, Information an Genehmigungsbehörde und Verpächter, Klärung der Folgenutzung der Fläche.
Freischaltung durch den Elektrofachbetrieb, dann Module, Wechselrichter, Gestell, Kabel, Fundamente, Wege und Zaun. Alles wird sortenrein getrennt und über zertifizierte Entsorger recycelt.
Boden lockern, einebnen, ansäen oder als Acker herrichten. Übergabe mit Foto-Dokumentation, Entsorgungsnachweisen und Protokoll – die Grundlage für die Freigabe Ihrer Rückbausicherheit.
Photovoltaikmodule gelten seit 2015 als Elektroaltgeräte und dürfen nicht in den Bauschutt. Hersteller und Vertreiber sind zur Rücknahme verpflichtet; daneben nehmen zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe und Sammelsysteme Module an. Glas, Aluminiumrahmen, Kupfer und Silizium werden getrennt und stofflich verwertet.
Vor der Entsorgung lohnt ein zweiter Blick: Module, die noch einen großen Teil ihrer Nennleistung bringen, lassen sich als Gebrauchtmodule verkaufen. Das senkt die Rückbaukosten und schont Ressourcen. Wir prüfen mit Ihnen, was sich rechnet.
Stahl, Aluminium und Kupfer aus Gestell und Verkabelung erzielen Schrotterlöse, die wir im Angebot gegenrechnen – die Nettokosten des Rückbaus liegen dadurch oft deutlich unter der ursprünglich kalkulierten Rückbausicherheit.
Der Anlagenbetreiber. Rückbauverpflichtung und meist auch eine Rückbausicherheit (Bürgschaft oder Rücklage) sind in Baugenehmigung, Bebauungsplan, städtebaulichem Vertrag oder Pachtvertrag festgelegt. Erlöse aus dem Recycling von Stahl, Aluminium und Kupfer senken die Nettokosten.
Je nach Größe wenige Wochen. Zuerst schaltet ein Elektrofachbetrieb die Anlage frei und trennt sie vom Netz, dann folgen Module, Gestell, Kabel, Fundamente und Zaun. Die Rekultivierung richtet sich nach Jahreszeit und Folgenutzung.
Ja, das ist in den meisten Pachtverträgen das Ziel. Nach dem Ziehen der Rammpfosten und dem Entfernen von Wegen und Fundamenten wird der Boden gelockert, eingeebnet und je nach Vereinbarung als Acker oder Grünland zurückgegeben.
Erdkabel werden gezogen oder ausgebaut und dem Kupfer- bzw. Aluminiumrecycling zugeführt. Der Ausbau wird dokumentiert, damit der Verpächter eine kabelfreie Fläche übernimmt.
Ja – zum Beispiel nur Zaun, Wege und Rekultivierung, wenn ein anderer Betrieb die Technik ausbaut, oder den Rückbau eines Teilfelds bei einer Flächenverkleinerung.
Schicken Sie uns Standort, Größe und Pachtende. Wir melden uns innerhalb von 48 Stunden mit einer ersten Einschätzung und den nächsten Schritten.